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Wirtschaftsprüfung

Mehr als eine reine Prüfung

Als moderne Wirtschaftsprüfer bieten wir Ihnen durch unseren risikoorientierten Ansatz weit mehr als die reine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Geschäfte

Wirtschaftsprüfung bedeutet für uns mehr als der Blick in die Vergangenheit und das Verifizieren von Zahlen. Wir sehen uns als Sparringspartner und Impulsgeber.

Wir kennen die Probleme des  Mittelstands und sehen daher unsere Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer nicht nur in der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens. Die im Rahmen unserer unabhängigen Prüfung gewonnenen Erkenntnisse stellen die Basis für Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge dar, um den Erfolg unserer Mandanten dauerhaft sicherstellen zu können.

Die Korrektheit, die wir in unseren Prüfungen testieren, bildet eine Vertrauensbasis für das Unternehmen selbst, die Kunden, Lieferanten und in hohem Maße für Kapitalgeber.

Leistung

Jahresabschlussprüfungen

Pflichtprüfungen

Die Prüfung orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen und den gesetzlichen Vorgaben – das ist der grundlegende Ansatz, um Vergangenes zu prüfen und Zukünftiges zu gestalten.

Unsere Leistungen bei Pflichtprüfungen

  • Im Rahmen der gesetzlichen „klassischen“ Jahresabschlussprüfung betrachten wir auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und die organisatorische Leistungsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsprozesse.
  • Hinweise zur Prozessverbesserung geben wir an unsere Mandanten weiter.
  • Unser individueller, risikoorientierter Prüfungsansatz basiert auf den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung oder den International Standards on Auditing unter Berücksichtigung eines optimalen, effizienten und digitalen Prüfungsablaufs im Sinne des Mandanten.

Freiwillige Abschlussprüfungen

Freiwillige Prüfungen bringen Ihnen die benötigten Bescheinigungen oder helfen Ihnen z. B. die Marktakzeptanz Ihrer Abschlüsse zu verbessern.

Unsere Leistungen bei freiwilligen Abschlussprüfungen

  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Unterschlagungsprüfungen
  • Sonderprüfungen mit vorgegebenem Schwerpunkt (z. B. Verwendung von Spendengeldern)

Prüferische Durchsicht

Die prüferische Durchsicht zielt darauf ab, die Glaubhaftigkeit der im Abschluss gemachten Aussagen zu erhöhen. Bei prüferischen Durchsichten handelt es sich um betriebswirtschaftliche Klein- oder Sonderaufträge in der Wirtschaftsprüfung. Dabei wird die Jahres- oder Konzernabschlusserstellung in gewisser Hinsicht “reviewed” mit dem Ziel, die Aussagekraft der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen zu stärken.

Danach ist die prüferische Durchsicht weder eine “normale”, noch eine reduzierte Abschlussprüfung, sondern eine kritische Beurteilung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts auf Plausibilität.

Sonderprüfungen

Unsere Kompetenz erstreckt sich auch auf folgende Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer:

  • Prüfungen im Sinne des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) einschließlich der Ordnungsmäßigkeitsprüfung der Geschäftsführung
  • Gründungsprüfungen
  • Kapitalerhöhungsprüfungen
  • Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung nach den Grundsätzen des IDW PS 740 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.

Leistung

Konzernrechnungslegung nach HGB oder IFRS

Der Konzernabschluss gewinnt durch die steigende nationale wie internationale Vernetzung gerade im Mittelstand zunehmend an Bedeutung.  Als interdisziplinäre Kanzlei mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterstützen wir Sie bei der:

  • Rechnungslegung/Erstellung von Konzernabschlüssen nach HGB oder IFRS
  • Konzernabschlussprüfungen nach HGB oder IFRS
  • Gestaltungen, zur (legalen) Vermeidung der Konzernrechnungslegungspflicht oder
  • Vermeidung von Publizitätspflichten der Einzelabschlüsse mit Hilfe eines freiwilligen Konzernabschlusses

sowohl fachlich als auch bei der konkreten Umsetzung.

Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Prüfungen nach § 34c GewO bzw. §16 MaBV (Gewerbetreibende, die als Bauträger oder Baubetreuer tätig sind) sollen die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse bestimmter Gewerbetreibender gewährleisten.

Für Mandanten aus diesen Berufsgruppen stehen wir insbesondere als kompetenter Partner für die verpflichtende jährliche Gesetzmäßigkeitsprüfung zur Verfügung.

Unser Leistungsumfang – je nach Ihren Bedürfnissen

  • Get-Started-Beratung insbesondere (für Bauträger-Neulinge)
  • Unterstützung bei der Abgabe Ihrer Negativerklärung (für Ihre MaBV-freien Kalenderjahre)
  • Durchführung einer ordnungsgemäßen MaBV-Prüfung (für Ihre MaBV-lastigen Kalenderjahre)
  • Beratung zum optimalen Umgang mit den Regelungen der MaBV (für Einsteiger und Erfahrene), ordnungsgemäße Stellung von Abschlagsrechnungen, Vermeidung von unnötigem Verwaltungsaufwand bei der Erfüllung der MaBV-Pflichten)
  • Ganzheitlicher Ansatz mit Ihnen im Mittelpunkt (Steuerrecht, Bilanzrecht, MaBV-Recht, Gewerberecht)

Profitieren Sie von unserem Spezial Know-How, welches sich in zahlreichen Fachaufsätzen im Bereich der MaBV widerspiegelt.

Bei uns bekommen Sie praxisnahe Ratschläge – wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe und stehen Ihnen in allen Phasen und Belangen zur Seite. Dabei holen wir Sie genau dort ab, wo Sie sich aktuell befinden.

Leistung

Unternehmensbewertungen und Gutachten

Zu bestimmten Anlässen werden objektive Wertberechnungen benötigt. Als Sachverständige können wir Sie dabei unterstützen.

Unsere Leistungen

  • Unternehmensbewertung
  • Gutachten für sonstige Anlässe (z.B. Auseinandersetzungen)
  • Unternehmensanalysen

Leistung

Qualitätskontrollprüfungen nach §57a WPO

Qualitätskontrollprüfungen gemäß § 57a WPO sind wir als Qualitätskontrollprüfer für andere Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften registriert.

Die bei uns durchgeführte Qualitätskontrollprüfung nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (WPO) haben wir erfolgreich bestanden und verfügen über die entsprechende Teilnahmebescheinigung.