Wirtschaftsprüfung bedeutet für uns mehr als der Blick in die Vergangenheit und das Verifizieren von Zahlen. Wir sehen uns als Sparringspartner und Impulsgeber.
Wir kennen die Probleme des Mittelstands und sehen daher unsere Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer nicht nur in der Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens. Die im Rahmen unserer unabhängigen Prüfung gewonnenen Erkenntnisse stellen die Basis für Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge dar, um den Erfolg unserer Mandanten dauerhaft sicherstellen zu können.
Die Korrektheit, die wir in unseren Prüfungen testieren, bildet eine Vertrauensbasis für das Unternehmen selbst, die Kunden, Lieferanten und in hohem Maße für Kapitalgeber.
Die Prüfung orientiert sich an Ihren individuellen Bedürfnissen und den gesetzlichen Vorgaben – das ist der grundlegende Ansatz, um Vergangenes zu prüfen und Zukünftiges zu gestalten.
Freiwillige Prüfungen bringen Ihnen die benötigten Bescheinigungen oder helfen Ihnen z. B. die Marktakzeptanz Ihrer Abschlüsse zu verbessern.
Die prüferische Durchsicht zielt darauf ab, die Glaubhaftigkeit der im Abschluss gemachten Aussagen zu erhöhen. Bei prüferischen Durchsichten handelt es sich um betriebswirtschaftliche Klein- oder Sonderaufträge in der Wirtschaftsprüfung. Dabei wird die Jahres- oder Konzernabschlusserstellung in gewisser Hinsicht “reviewed” mit dem Ziel, die Aussagekraft der in den Abschlüssen enthaltenen Informationen zu stärken.
Danach ist die prüferische Durchsicht weder eine “normale”, noch eine reduzierte Abschlussprüfung, sondern eine kritische Beurteilung des Abschlusses und ggf. des Lageberichts auf Plausibilität.
Unsere Kompetenz erstreckt sich auch auf folgende Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer:
Der Konzernabschluss gewinnt durch die steigende nationale wie internationale Vernetzung gerade im Mittelstand zunehmend an Bedeutung. Als interdisziplinäre Kanzlei mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern unterstützen wir Sie bei der:
sowohl fachlich als auch bei der konkreten Umsetzung.
Prüfungen nach § 34c GewO bzw. §16 MaBV (Gewerbetreibende, die als Bauträger oder Baubetreuer tätig sind) sollen die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse bestimmter Gewerbetreibender gewährleisten.
Für Mandanten aus diesen Berufsgruppen stehen wir insbesondere als kompetenter Partner für die verpflichtende jährliche Gesetzmäßigkeitsprüfung zur Verfügung.
Profitieren Sie von unserem Spezial Know-How, welches sich in zahlreichen Fachaufsätzen im Bereich der MaBV widerspiegelt.
Bei uns bekommen Sie praxisnahe Ratschläge – wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe und stehen Ihnen in allen Phasen und Belangen zur Seite. Dabei holen wir Sie genau dort ab, wo Sie sich aktuell befinden.
Zu bestimmten Anlässen werden objektive Wertberechnungen benötigt. Als Sachverständige können wir Sie dabei unterstützen.
Qualitätskontrollprüfungen gemäß § 57a WPO sind wir als Qualitätskontrollprüfer für andere Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften registriert.
Die bei uns durchgeführte Qualitätskontrollprüfung nach § 57a Wirtschaftsprüferordnung (WPO) haben wir erfolgreich bestanden und verfügen über die entsprechende Teilnahmebescheinigung.