Bei einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung (164 AO) zeigt, dass der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist. Führt das Finanzamt dabei etwas im Schilde? Was ist der Grund für die Vorbehaltsfestsetzung und welche Folgen ergeben sich daraus? In Bayern wird die Möglichkeit der Vorbehaltsfestsetzung sachgerecht vom Finanzamt ausgeübt. In Hessen erscheint die Anwendung fragwürdig, sehr fragwürdig. Was droht nun bei einer Vorbehaltsfestsetzung?