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Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt das Nachprüfung. Ein Steuerbescheid soll dem Steuerbürger und dem Steuerzahler einen Vertrauensschutz geben. Ein Steuerbescheid soll aber auch richtig sein. Vertrauensschutz und Richtigkeit können sich widersprechen.

Bei einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung (164 AO) zeigt, dass der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist. Führt das Finanzamt dabei etwas im Schilde? Was ist der Grund für die Vorbehaltsfestsetzung und welche Folgen ergeben sich daraus? In Bayern wird die Möglichkeit der Vorbehaltsfestsetzung sachgerecht vom Finanzamt ausgeübt. In Hessen erscheint die Anwendung fragwürdig, sehr fragwürdig. Was droht nun bei einer Vorbehaltsfestsetzung?